Wichtige Änderung 2025
Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld wurde mit 31. März 2025 abgeschafft. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Ab 1. Jänner 2026 soll ein neues Modell namens "Weiterbildungszeit" eingeführt werden.
Was ist passiert?
Im März 2025 wurde die Abschaffung der bisherigen Bildungskarenz im Parlament beschlossen. Das bedeutet:
- Seit 1. April 2025: Keine neuen Anträge auf Weiterbildungsgeld mehr möglich
- Bestehende Vereinbarungen: Laufen mit Übergangsregelungen aus
- Ab 1. Jänner 2026: Neues Modell "Weiterbildungszeit" geplant
Eine Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist weiterhin möglich – allerdings ohne Bezug von Weiterbildungsgeld vom AMS.
Übergangsregelungen (bis Mai 2025)
Für bereits vereinbarte Bildungskarenzen gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Vereinbarung abschließen
Die Bildungskarenz-Vereinbarung musste schriftlich mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Antrag beim AMS
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld musste beim AMS eingereicht werden.
Bildungsmaßnahme starten
Die gewählte Weiterbildung muss begonnen haben.
Bildungskarenz in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31. März 2025 begonnen hat, können weitere Module auch später absolviert werden – vorausgesetzt, alle Module wurden bis 28. Februar 2025 schriftlich vereinbart.
Das neue Modell: Weiterbildungszeit ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 soll die "Weiterbildungszeit" (bzw. "Weiterbildungsteilzeit") als Nachfolgemodell eingeführt werden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt über die Weiterbildungsbeihilfe des AMS.
⚠️ Noch nicht beschlossen!
Das Gesetz zur neuen Weiterbildungsbeihilfe befindet sich noch in der Begutachtungsphase. Die finalen Details können sich noch ändern!
Geplante Eckpunkte (Stand: Dezember 2025)
❌ Alte Bildungskarenz
- Rechtsanspruch auf Weiterbildungsgeld
- 6 Monate Beschäftigung erforderlich
- Keine Arbeitgeberbeteiligung
- Weiterbildungsgeld = Arbeitslosengeld
✓ Neue Weiterbildungszeit (ab 2026)
- Kein Rechtsanspruch – AMS kann ablehnen
- 12 Monate Beschäftigung erforderlich
- Arbeitgeberbeteiligung 15% bei höherem Gehalt
- Min. € 1.212/Monat, max. € 2.038/Monat
Weitere geplante Verschärfungen
- Arbeitsmarktprüfung: Das AMS prüft, ob die Weiterbildung "arbeitsmarktpolitisch sinnvoll" ist
- Hochqualifizierte: Personen mit Master-Abschluss müssen mind. 4 Jahre gearbeitet haben
- Nach Elternkarenz: Mind. 26 Wochen Arbeit zwischen Eltern- und Weiterbildungskarenz
- Bildungsberatung: Verpflichtende Beratung vor Antragstellung
Alternativen für MBA-Interessenten
Da die Bildungskarenz nicht mehr verfügbar ist, gibt es folgende Alternativen für die Finanzierung Ihres MBA-Studiums:
Arbeitgeber-Förderung
Viele Unternehmen übernehmen 50-100% der MBA-Kosten. Sprechen Sie mit Ihrer HR-Abteilung!
Mehr erfahrenBildungsteilzeit (bis 2026)
Arbeitszeit reduzieren statt ganz pausieren – ebenfalls von Abschaffung betroffen, aber Nachfolgemodell geplant.
Steuerliche Absetzung
MBA-Kosten sind als Werbungskosten absetzbar – bis zu 42% Ersparnis!
Mehr erfahrenBildungskredit
Spezielle Kredite für Weiterbildung mit günstigen Konditionen bei Banken.
Stipendien
Viele Business Schools vergeben eigene Stipendien – fragen Sie direkt nach!
Berufsbegleitendes Studium
MBA neben dem Vollzeitjob – kein Einkommensverlust, flexible Zeiteinteilung.
Programme ansehenRegionale Förderungen
Unabhängig von der Bildungskarenz gibt es in den Bundesländern eigene Förderungen:
| Bundesland | Förderung | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Wien | waff Bildungskonto | bis € 5.000 |
| Oberösterreich | Bildungskonto | bis € 6.000 |
| Salzburg | Bildungsscheck | bis € 2.000 |
| Steiermark | Bildungsscheck | bis € 2.000 |
| Tirol | Bildungsgeld Update | bis € 3.000 |
| Niederösterreich | Bildungsförderung | bis € 2.500 |
Tipp: Diese Förderungen können oft mit anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden!
Häufige Fragen
Nein. Seit 1. April 2025 sind keine neuen Anträge auf Weiterbildungsgeld mehr möglich. Sie können zwar noch eine unbezahlte Bildungskarenz mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, erhalten aber kein Geld vom AMS.
Wenn Sie vor dem Stichtag alle Voraussetzungen erfüllt haben (Vereinbarung bis 28.2., Antrag bis 31.3., Start bis 31.5.2025), läuft Ihre Bildungskarenz wie geplant weiter.
Das Inkrafttreten ist für 1. Jänner 2026 geplant. Das Gesetz befindet sich noch in der Begutachtungsphase – finale Details werden noch bekannt gegeben.
Die besten Alternativen sind: Arbeitgeber-Förderung (oft 50-100%), steuerliche Absetzung (bis 42% Ersparnis), regionale Förderungen (bis € 6.000) und berufsbegleitendes Studium ohne Einkommensverlust.